Informationen zum Zerlegen, der Wiederverwendung und / oder der Entsorgung
Entsorgung von Elektroaltgeräten
Elektrogeräte, die mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den normalen Restmüll entsorgt werden. Diese Elektroaltgeräte müssen separat gesammelt und fachgerecht entsorgt werden, damit die enthaltenen Rohstoffe recycelt werden können. Hierzu wurde vom Gesetzgeber zur Verbesserung der Altgeräteentsorgung das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
erlassen.
Dies bedeutet:
- Geräte aus Privathaushalten, die unter das ElektroG fallen, können kostenlos bei kommunalen Sammel- oder Rücknahmestellen des Handels abgegeben werden. Die unentgeltliche Pflicht zur Rücknahme von Altgeräten gilt auch für den Versandhandel.
- Vor der Rückgabe sollten Lampen (Leuchtmittel) und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus – soweit möglich – aus den Geräten entfernt und separat an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.
- Die Entsorgung ist für Endverbraucher kostenlos.
Dies gilt auch für Großgeräte wie Wärmepumpen.Sie können Ihre alte Wärmepumpe bei Ihrer zuständigen Sammelstelle für Altgeräte zur fachgerechten Entsorgung abgeben.
Hinweis zur Altgeräteentsorgung gemäß EU-Richtlinie (ElektroG / WEEE)
Wiederverwendung und Zerlegung von gebrauchten Wärmepumpen und Klimaanlagen
Gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) sowie dem deutschen Elektrogesetz (ElektroG) weisen wir darauf hin, dass gebrauchte Wärmepumpen, die weitergegeben oder verkauft werden, nicht als Abfall gelten, solange sie noch funktionsfähig sind und weiterhin genutzt werden können. Sollten Sie Ihr gebrauchtes Gerät weiterverkaufen oder anderweitig zur Wiederverwendung überlassen, ist keine Entsorgung im Sinne des ElektroG erforderlich. In diesem Fall wird das Gerät als „zur Wiederverwendung bestimmt“ eingestuft, was im Sinne der Ressourcenschonung ausdrücklich gewünscht ist.
Bitte beachten Sie:
- Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Zerlegung und Entsorgung geht auf den neuen Besitzer über.
- Eine fachgerechte Handhabung (insbesondere bei Geräten mit Kältemitteln) bleibt auch bei der Wiederverwendung entscheidend.
- Nicht mehr funktionsfähige Geräte sind an zugelassene Sammel- oder Rücknahmestellen zu übergeben – eine Zerlegung ohne dafür ausgebildetes Fachpersonal und die Entsorgung über den Hausmüll ist gesetzlich verboten